
Die Fußbodenheizung (von November bis März) pro Woche wird als saisonales Zusatzangebot angeboten, das ausschließlich während der kälteren Monate genutzt werden kann. Der Zeitraum von November bis März ist bewusst festgelegt, da in dieser Phase ein erhöhter Heizbedarf besteht und eine gleichmäßige, komfortable Wärme besonders geschätzt wird. Außerhalb dieses Zeitraums ist die Fußbodenheizung in der Regel nicht in Betrieb.
Die Abrechnung erfolgt wochenweise, unabhängig davon, ob die Fußbodenheizung während dieser Woche durchgehend oder nur zeitweise genutzt wird. Hintergrund dafür ist, dass der technische, energetische und organisatorische Aufwand konstant anfällt. Das Aufheizen des Systems, der laufende Energieverbrauch, die Steuerung sowie Wartung verursachen Kosten, die nicht tageweise variieren. Daher wird ein fixer Wochenbetrag erhoben.
Auch bei kürzeren Aufenthalten innerhalb einer Woche fällt die volle Wochengebühr an, da die Bereitstellung der Fußbodenheizung mit einem gewissen Grundaufwand verbunden ist. Diese Regelung schafft eine klare und transparente Kostenstruktur für alle Nutzer.
Für Gäste bedeutet dies eine verlässliche Planung: Bereits im Vorfeld ist bekannt, in welchen Monaten die Fußbodenheizung verfügbar ist und wie sie abgerechnet wird. Gleichzeitig ermöglicht die wöchentliche Pauschale dem Betreiber eine stabile Kalkulation der Heiz- und Betriebskosten. Insgesamt stellt die Fußbodenheizung ein saisonales Komfortmerkmal dar, das in den Wintermonaten zu einem angenehmen Wohnklima beiträgt.
Preis
€250 / Einmal / Pro Unterkunft

